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Wechsel in die private Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwingend für alle Arbeitnehmer sowie auch Arbeitslosen und Rentnern, die unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze verdienen, bei anerkannten Krankenkassen. Die zu leistenden Beitragszahlungen sind vom Einkommen prozentual abhängig. Leibliche Kinder sowie Angehörige ohne Einkommen (Ehegatten) sind beitragsfrei in der GKV mitversichert.

Wechselvoraussetzungen

Hingegen wird die private Krankenversicherung (PKV) von gewinnorientierten Versicherungsunternehmen mittels festgesetzten Tarifen angeboten. Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung sind ein Einkommen von höher als 48.600 Euro jährlich, der Berufsstatus Beamter oder die Selbstständigkeit, auch Freiberufler. Unter gewissen Voraussetzungen können überdies auch Studenten in die private Krankenversicherung wechseln. Kinder sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften kostenpflichtig.

Viele Versicherer machen zudem den Wechsel und den Tarif in der privaten Krankenversicherung vom Geschlecht, vom Alter, vom aktuellen Gesundheitszustand sowie dem ausgeübten Beruf abhängig. Es ist also den Verbrauchern anzuraten, vor einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung einen expliziten Vergleich der Anbieter durchzuführen. Idealer Weise mittels Internetrecherche, die hierzu spezielle Portale mit kostenfreier Serviceleistung anbieten.

PKV Vergleichsrechner

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Hinweis zum Rechner

Der PKV-Rechner ermittelt Tarifbeispiele für einen Basis-, Standard- und Komfortschutz.
Hierzu sind keine persönlichen Angaben notwendig, daher ist der Vergleich auch nur als grobe Orientierung zu verstehen.


Zu beachten gilt auch, dass während die GKV alle Versicherungswilligen aufnehmen muss, der Antrag auf eine PKV seitens des Versicherungsunternehmens abgelehnt werden kann. Eine Ausnahme hierbei ist der neue PKV Basistarif, hier besteht Kontrahierungszwang, d.h. eine Ablehnung ist nicht möglich wenn die Anspruchvoraussetzungen des Basistarif erfüllt sind.

Vorteile

Während es die Ethik zwar verbietet, sind in der Praxis immer noch Behandlungsunterschiede zwischen Kassen- und Privatpatient auszumachen. Sei es allein schon die Wartezeit in manchen Praxen, unterschiedlich ausgestattete Wartezimmer sowie die Auswahl der Medikamente, die teils auch von den Krankenkassen beeinflusst wird.

Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung macht sich bei einem Krankenhausaufenthalt schnell bemerkbar. Maximal zwei Patienten, die Chefarzt-Behandlung sowie eine gehobene Raumausstattung und ein exklusiverer Service gehören hier vielmals zum Standardprogramm der Kliniken für Privatpatienten.

Ebenfalls garantiert die private Krankenversicherung die volle Kostenerstattung bei Zahnersatzansprüchen und erfordert keine Zuzahlung auf Medikamente und Sehhilfen sowie Heilbehandlungen.

Zusammengefasst finden Sie hier noch einmal die Vor- und Nachteile der Privaten KV.